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Kleine Pokerturniere

Kleine Pokerturniere müssen öffentlich zugänglich sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es bestehen Vorgaben u.a. für die Anzahl Turniere, die Einsätze und die Turnierdauer.

Wer zwölf oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr am gleichen Ort durchführen will muss 

  • ein Konzept zum Schutz gegen exzessives Geldspiel und illegale Spiele vorlegen
  • eine verantwortliche Person bezeichnen und sie im Erkennen von Spielerinnen und Spielern mit Anzeichen von Spielsucht schulen.

Pokerturniere müssen spätestens einen Monat vor der Durchführung auf öffentlich zugänglichen Plattformen publiziert werden. 

Die Gesuchseingabe erfolgt online bis spätestens 60 Tage vor der Druchführung für eine höchstens sechsmonatige Periode. 

Schulungen für Spielendenschutz

Das interkantonale Programm zur Geldspielsuchtprävention Spielen ohne Sucht bietet Spielendenschutz-Schulungen für Verantwortliche von Pokerturnieren an.

Die Schulung muss von allen Personen besucht werden, die Aufsicht über eine Pokerveranstaltung haben. Sie ist regelmässig oder bei Wechsel einer Aufsichtsperson zu wiederholen. 

  • Informationen zur Spielendenschutz-Schulung

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • eine juristische Person nach schweizerischem Recht,
  • und geniessen einen guten Ruf

und

  • findet das Turnier an einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit statt,
  • ist die transparente und einwandfreie Spieldurchführung gewährleistet,
  • ist das Turnier so ausgestaltet, dass von ihm eine geringe Gefahr des exzessiven Geldspiels, der Kriminalität und der Geldwäscherei ausgeht,
  • ist das Turnier auf eine Dauer von mindestens drei Stunden ausgelegt,
  • beträgt die minimale Teilnehmerzahl zehn Personen,
  • entspricht die Summe der Spielgewinne der Summe der Startgelder,
  • beträgt das Mindestalter für Spielerinnen und Spieler 18 Jahre,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Zusätzliche Informationen

  • Die Gesuchsfrist ist einzuhalten.
  • Auf das Mindestalter für Spielerinnen und Spieler muss gut sichtbar hingewiesen werden.
  • Am Spielort sind gut sichtbar Informationen zur Bewilligung, zu den Spiel- und Turnierregeln, zur Spielsuchtprävention und Beratungsangeboten (siehe separates Merkblatt) aufzulegen.
  • Pro Tag und Veranstaltungsort sind maximal vier Pokerturniere zulässig.
  • Die Bewilligung zur Durchführung ist nicht übertragbar.
  • Für die Bewilligung wird eine Gebühr erhoben.

Pro kleinem Pokerturnier gelten folgende Höchstbeträge:

  • 200 Franken für das Startgeld
  • 20’000 Franken für die Summe aller Startgelder

Pro Tag und Veranstaltungsort gelten folgende Höchstbeträge:

  • 300 Franken für die Summe der Startgelder einer Spielerin oder eines Spielers in allen Turnieren
  • 30’000 Franken für die Summe aller Startgelder aller Turniere

Bei 12 oder mehr kleinen Pokerturnieren pro Jahr am gleichen Ort müssen

  • ein Konzept für die Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und illegale Spiele im Lokal und
  • eine verantwortliche Person, angemessen geschult im Erkennen von Spielerinnen und Spielern mit Anzeichen von Spielsucht

vorhanden sein.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Führt oder duldet eine Veranstalterin oder ein Veranstalter illegale Spiele, so verliert sie oder er seinen guten Ruf.

Gesucheingabe

Eingabe bis spätestens 60 Tage vor der Durchführung für eine höchstens sechsmonatige Periode. 

Pokerturniere müssen spätestens einen Monat vor der Durchführung auf öffentlich zugänglichen Plattformen publiziert werden. 

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