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Kleine Pokerturniere

Kleine Pokerturniere müssen öffentlich zugänglich sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es bestehen Vorgaben u.a. für die Anzahl Turniere, die Einsätze und die Turnierdauer.

Das Gesuch ist 60 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular für eine gestaffelte dreimonatige Periode einzugeben (gemäss nachstehender Tabelle).

Nr. Eingabefrist
Periode
1 Per Ende Oktober Für Januar bis März
2 Per Ende Januar Für April bis Juni
3 Per Ende April Für Juli bis September
4 Per Ende Juli Für Oktober bis Dezember

Voraussetzungen und Eingabe

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • eine juristische Person nach schweizerischem Recht,
  • und geniessen einen guten Ruf

und

  • findet das Turnier an einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit statt,
  • ist die transparente und einwandfreie Spieldurchführung gewährleistet,
  • ist das Turnier so ausgestaltet, dass von ihm eine geringe Gefahr des exzessiven Geldspiels, der Kriminalität und der Geldwäscherei ausgeht,
  • ist das Turnier auf eine Dauer von mindestens drei Stunden ausgelegt,
  • beträgt die minimale Teilnehmerzahl zehn Personen,
  • entspricht die Summe der Spielgewinne der Summe der Startgelder,
  • beträgt das Mindestalter für Spielerinnen und Spieler 18 Jahre,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Zusätzliche Informationen

  • Gesuche sind für eine dreimonatige Periode mindestens zwei Monate im Voraus zu stellen (Ende Oktober, Januar, April und Juli).
  • Die Gesuchsfrist ist einzuhalten.
  • Auf das Mindestalter für Spielerinnen und Spieler muss gut sichtbar hingewiesen werden.
  • Am Spielort sind gut sichtbar Informationen zur Bewilligung, zu den Spiel- und Turnierregeln, zur Spielsuchtprävention und Beratungsangeboten (siehe separates Merkblatt) aufzulegen.
  • Pro Tag und Veranstaltungsort sind maximal vier Pokerturniere zulässig.
  • Die Bewilligung zur Durchführung ist nicht übertragbar.
  • Für die Bewilligung wird eine Gebühr erhoben.

Pro kleinem Pokerturnier gelten folgende Höchstbeträge:

  • 200 Franken für das Startgeld
  • 20’000 Franken für die Summe aller Startgelder

Pro Tag und Veranstaltungsort gelten folgende Höchstbeträge:

  • 300 Franken für die Summe der Startgelder einer Spielerin oder eines Spielers in allen Turnieren
  • 30’000 Franken für die Summe aller Startgelder aller Turniere

Bei 12 oder mehr kleinen Pokerturnieren pro Jahr am gleichen Ort müssen

  • ein Konzept für die Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und illegale Spiele im Lokal und
  • eine verantwortliche Person, angemessen geschult im Erkennen von Spielerinnen und Spielern mit Anzeichen von Spielsucht

vorhanden sein.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Führt oder duldet eine Veranstalterin oder ein Veranstalter illegale Spiele, so verliert sie oder er seinen guten Ruf.

Zwölf oder mehr kleine Pokerturniere

Wer zwölf oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr am gleichen Ort durchführen will, hat gemäss Artikel 22 Absatz 1 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) eine verantwortliche Person zu bezeichnen und sie im Erkennen von Spielerinnen und Spielern mit Anzeichen von Spielsucht angemessen zu schulen. Das Forum SR&C bietet im Auftrag des Schweizer Pokerverbandes SPOV eine Spielerschutz-Schulung an. Diese Schulung ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer offen, eine Mitgliedschaft beim SPOV ist keine Vorbedingung. Aktuelle Angebote und Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Ebenfalls bietet Spielen ohne Sucht eine Spielerschutz-Schulung an. Die Informationen finden Sie hier.

Die Schulung muss von allen Personen besucht werden, die Aufsicht über eine Pokerveranstaltung haben. Die Schulung ist regelmässig oder bei Wechsel einer Aufsichtsperson zu wiederholen.

Ausfüllen des Onlineformulars

Das Online-Formular befindet sich unter folgendem Link:

  • Onlineformular Kleine Pokerturniere

Die mit * markierten Felder müssen vor Absenden des Formulars vollständig ausgefüllt werden.

Zwischenspeichern

Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare bleiben 30 Tage verfügbar, danach werden diese automatisch gelöscht.

Angaben Gesuchsteller

Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:

Institution:

  • richtig: Fussballclub Bern
  • falsch: FC Bern

Strasse:

  • richtig: Bernstrasse
  • falsch: Bernstr.

Beilagen

Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.

Schritt
1

Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).

Schritt
2

Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.

Schritt
3

Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.

Schritt
4

Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.

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