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Jubiläen

Der Lotteriefonds unterstützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Beiträgen an hohe, runde Jubiläen von gemeinnützigen, aktiven Vereinen (inkl. Sport) mit Sitz im Kanton Bern.

Pauschale Beiträge werden an die Jubiläen 50, 75, 100, 125, 150 Jahre usw. ausgerichtet.

Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Gesuchseingabe erfolgt online, spätestens im Jubiläumsjahr, vor den Jubiläumsfeierlichkeiten. 

Mehr Informationen dazu finden Sie im Praxisleitfaden Lotteriefonds. 

  • Praxisleitfaden Lotteriefonds

Voraussetzungen 

Ihr Verein 

  • hat Sitz im Kanton Bern,
  • ist politisch und konfessionell neutral, 
  • kann das Gründungsjahr nachweisen,
  • steht grundsätzlich allen natürlichen Personen offen und
  • realisiert für seine Mitglieder ein aktives Tätigkeitsprogramm. 

Das Jubiläum

  • muss öffentlich wahrnehmbar gefeiert werden.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Vereine, welche 

  • die rechtliche, organisatorische oder finanzielle Basis für ein Ziel bieten (z.B. Träger-, Förder-, Planungs- und Verkehrsvereine)
  • hauptsächlich der Interessensvertretung ihrer Mitglieder mit der Erbringung von Dienstleistungen dienen (z.B. Kitas, Mieterinnen- und Mieterverbände). 

Gesucheingabe

Eingabe spätestens im Jubiläumsjahr, vor den Jubiläumsfeierlichkeiten.

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