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Pro-Kopf Beiträge Musik-, Jodel- und Trachtenvereine

Per Stichtag können kantonalbernische Vereine der gelebten schweizerischen Volkskultur wie Blas- und Blechmusik, Jodeln, Trachten, Fahnenschwingen Vereinsbeiträge für ihre aktiven Vereinsmitglieder mit Wohnsitz im Kanton Bern beantragen.

Beiträge werden ausschliesslich an den Verein ausgerichtet.

Das Gesuch ist bis zum 30. April des laufenden Kalenderjahres mittels Onlineformular einzugeben.

Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzungen und Eingabe

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • ein Verein im Bereich der gelebten schweizerischen Volkskultur, insbesondere Blas,- Blech-, Jodler- oder Trachtenverein,
  • mit Sitz im Kanton Bern

und sind die gemeldeten Mitglieder

  • wohnhaft im Kanton Bern,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Gesuche können nur online eingereicht werden.
  • Das entsprechende Onlineformular muss bis spätestens am 30. April mit den erforderlichen Unterlagen (Mitgliederliste in Form der zur Verfügung gestellten Excel-Vorlage sowie den Vereinsstatuten und den auf den Verein lautenden Kontoinformationen) ausgefüllt und übermittelt werden.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Übermittlung des Gesuchs ein Bestätigungsmail, welches als Beweis der erfolgreichen Übertragung dient.
  • Beiträge werden ausschliesslich an den Verein ausgerichtet.
  • Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden

Ausfüllen des Onlineformulars

Die Vorlage Mitgliederliste (XLSX) ist zwingend zu verwenden und muss den Mitgliederstand des 1. Januars des aktuellen Jahres wiederspiegeln. 

Beiträge werden ausschliesslich an den Verein ausgerichtet. Das Gesuch ist bis zum 30. April des laufenden Kalenderjahres mittels Onlineformular einzugeben. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

  • Vorlage Mitgliederliste

  • Onlineformular

Zwischenspeichern

Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare werden nach dem 30. April automatisch gelöscht. 

Achtung: Zwischengespeicherte Formulare gelten nicht als Gesucheinreichung!

Angaben Gesuchsteller

Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:

Institution:

  • richtig: Musikgesellschaft Bern
  • falsch: MG Bern

Strasse:

  • richtig: Bernstrasse
  • falsch: Bernstr.

Beilagen

Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.

Schritt
1

Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).

Schritt
2

Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.

Schritt
3

Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.

Schritt
4

Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.

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