Per Stichtag können kantonalbernische Vereine der gelebten schweizerischen Volkskultur wie Blas- und Blechmusik, Jodeln, Trachten, Fahnenschwingen Vereinsbeiträge für ihre aktiven Vereinsmitglieder mit Wohnsitz im Kanton Bern beantragen.
Die Gesuchseingabe erfolgt online bis zum 30. April des laufenden Kalenderjahres.
Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Lotteriefonds.
Voraussetzungen
Sind Sie
- ein Verein im Bereich der gelebten schweizerischen Volkskultur, insbesondere Blas,- Blech-, Jodler- oder Trachtenverein,
- mit Sitz im Kanton Bern
und sind die gemeldeten Mitglieder
- wohnhaft im Kanton Bern,
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Gesucheingabe
Eingabe bis zum 30. April des laufenden Kalenderjahres