Der Lotteriefonds unterstützt die gelebte, schweizerische Volkskultur unter anderem durch Beiträge an die Anschaffung von Uniformen und Trachten oder Teile davon sowie von Instrumenten.
Die Gesucheingabe erfolgt online nachträglich bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung des Materials.
Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Lotteriefonds.
Voraussetzungen
Sind Sie
- ein Verein im Bereich der gelebten schweizerischen Volkskultur, insbesondere Blas- und Blechmusik, Jodler- oder Trachtenverein,
- mit Sitz im Kanton Bern
und sind die angeschafften Uniformen, Trachten oder Instrumente
- im Besitz des Vereins und
- im laufenden oder im vorangegangenen Jahr angeschafft worden,
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Sämtliche Rechnungen müssen auf den gesuchstellenden Verein ausgestellt und von ihm bezahlt worden sein.
Pro Jahr kann ein Gesuch eingereicht werden.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Anschaffungen, welche
- nicht im Besitz des Vereins bleiben,
- durch Privatpersonen oder nicht gemeinnützige Organisationen angeschafft wurden,
- Material, welches an Mitglieder oder Dritte weiterverkauft wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.
Gesucheingabe
Eingabe nachträglich bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung des Materials.