Beiträge aus dem Sportfonds können an grosse Unterhaltsgeräte gewährt werden, die eine für die Sportausübung spezifische und zwingend notwendige Vorarbeit leisten. Es werden insbesondere keine Beiträge an Pflege- und Reinigungsgeräte gewährt.
Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds.
Voraussetzungen
Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:
Sind Sie
- ein kantonaler Sportverband / Sportverein mit Sitz im Kanton Bern oder
- eine kantonalbernische gemeinnützige Organisation
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Nicht unterstützte Vorhaben
Nicht unterstützt werden können
- Ersatzteile und Reparaturen sowie
- Geräte, die bereits einmal durch den Sportfonds subventioniert wurden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.
Gesucheingabe
Eingabe nach der Anschaffung, bis 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung
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