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Kurswesen

Beiträge an Aus- und Weiterbildungen für Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärinnen und Funktionäre, welche kantonale oder interkantonale Sportverbände ausschreiben, organisieren und abrechnen.

Besondere Kosten für die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen können zusätzlich berücksichtigt werden. 

Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds. 

  • Praxisleitfaden Sportfonds 

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • ein kantonaler Sportverband oder
  • ein interkantonaler Sportverband

Beiträge werden gewährt

  • für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer mit kantonalbernischem Wohnsitz,
  • für die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Leitenden, Trainerinnen und Trainern sowie Funktionärinnen und Funktionären (Schieds-, Kampf-, Wertungsrichter, usw.),
  • wenn die Kursausschreibung durch den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin erfolgt,
  • wenn die Kurse durch den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin abgerechnet werden.
  • für Kurse von interkantonalen Sportverbänden, wenn mindestens 20% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen kantonalbernischen Wohnsitz aufweisen,
  • für zusätzlich belegbare Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Inklusionsmassnahmen im Kurswesen entstehen

Pro Tag können höchstens acht Kurslektionen à 60 Minuten abgerechnet werden.

Ausschlüsse

Von Beiträgen ausgeschlossen sind

  • Kurse und Lager, die einem anderen Zweck als der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Leitenden, Trainerinnen und Trainern sowie Funktionärinnen und Funktionären dienen,
  • Kurse und Kursinhalte zur Einteilung von Wertungs- und Schiedsrichtereinsätzen,
  • Konditionstests für Schiedsrichter o.ä.,
  • Kursverantwortliche, Kursleiterinnen und Kursleiter sowie Referentinnen und Referenten,
  • Reisen,
  • Kurse von nationalen Verbänden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Gesucheingabe 

Bis drei Monate nach Abschluss des Verbandsjahres 

Bei Gesuchseingabe muss die Vorlage Zusammenstellung Kurswesen zwingend verwendet werden. 

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