Zur Unterstützung des Nachwuchs-Breitensports können Beiträge aus dem Sportfonds für die Durchführung von Jugendsportlagern gewährt werden.
Beitragsberechtigt sind ausschliesslich kantonalbernische Sportvereine.
Die Gesucheingabe erfolgt online bis 31. März des laufenden Jahres für die Lager des vorangegangenen Jahres.
Weitere Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds.
Voraussetzungen
Das Lager weist mindestens auf
- vier aufeinanderfolgende Tage mit Übernachtung,
- vier Stunden sportliche Aktivität/Tag,
- zwölf Jugendliche im Alter zwischen 5 und 20 Jahren
Die Excel-Teilnehmerliste muss zwingend verwendet werden.
Gesucheingabe
Bis 31. März des laufenden Jahres für die Lager des vorangegangenen Jahres