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Nachwuchs-Leistungssport

Beiträge des Sportfonds können für die Unterstützung von Berner Kadernachwuchs oder Talenten zwischen 5 und 20 Jahren gewährt werden. 

Beitragsberechtigt sind kantonalbernische und interkantonale Sportverbände (wenn mind. 25% der Mitgliedsvereine Sitz im Kanton Bern haben), nationale Sportverbände mit Sitz im Kanton für nationale Leistungszentren und Stützpunkte im Kanton sowie eigenständige gemeinnützige Trägerschaften mit Sitz im Kanton von regionalen (RLZ) und nationalen Leistungszentren und Stützpunkten im Kanton. 

Die Subventionen werden in der Regel für zwei Jahre verfügt (ungerade Kalenderjahre). 

Die Gesuchseingabe erfolgt online bis zum 30. Juni der ungeraden Kalenderjahre. 

Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds. 

Die neu beitragsberechtigten Organisationen können einmalig ihr Gesuch für das Jahr 2026 bis spätestens 31. Juli 2026 einreichen. Es betrifft ausschliesslich:

  • gemeinnützige Trägerschaften mit Sitz im Kanton von regionalen und nationalen Leistungszentren und Stützpunkten im Kanton 
  • nationale Sportverbände für nationale Leistungszentren und Stützpunkte im Kanton
  • Praxisleitfaden Sportfonds 

Gesucheingabe

Alle zwei Jahre bzw. bis 30. Juni der ungeraden Jahre

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