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Kleinlotterien/Bewilligungspflichtige Lottos

Kleinlotterien oder bewilligungspflichtige Lottos werden für gemeinnützige Zwecke von mindestens regionaler Bedeutung oder für Veranstaltungen von mindestens regionaler Bedeutung bewilligt.

Das Gesuch für eine ordentliche Kleinlotterie ist bis spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufes mittels Onlineformular einzugeben.

Bei bewilligungspflichtigen Lottos muss das Gesuch bis spätestens 30 Tage vor Durchführung formell eingereicht werden.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bei bewilligungspflichtigen Lottos neu:
Wenn das Lotto an bis zu maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt wird, gilt dies als eine Veranstaltung. Es muss nur noch ein Gesuch eingereicht werden.

Veranstalter können den Reingewinnn  für eigene Zwecke verwenden, wenn sie sich keiner wirtschaftlichen Aufgabe widmen.

Wenn deren Organisation oder Durchführung an Dritte ausgelagert wird,

  • müssen diese Dritte gemeinnützige Zwecke verfolgen, und
  • muss dies vom Veranstalter bei der Gesuchseingabe gemeldet werden.

Voraussetzungen und Eingabe

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • eine gemeinnützige Organisation von gutem Ruf,
  • mit Sitz im Kanton Bern

und erfüllt die geplante Kleinlotterie/das Lotto folgende Kriterien:

  • Für gemeinnützige Zwecke von mindestens regionaler Bedeutung, oder
  • Durchführung an einem Anlass von mindestens regionaler Bedeutung,
  • aus einem definierten Gewinnplan (Trefferplan) geht die Anzahl, die Art, die Höhe und die Verteilung der Gewinne hervor
  • aus einem Konzept gehen Angaben zur Durchführung in spieltechnischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht hervor
  • die Teilnahme erfolgt durch den Kauf eines Loses/bzw. einer Lottokarte und ist nicht mit dem Verkauf von Eintrittskarten, Produkten oder Dienstleistungen verknüpft
  • ausschliesslich Eigenverkauf der Lose/Lottokarten (bspw. kein Onlineverkauf)
  • die Teilnahme darf nicht von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

 

Bei Kleinlotterien enthalten die Lose gut sichtbar folgende Angaben:

  • Namen der Veranstalterin oder des Veranstalters
  • Preis des Loses
  • Bezugsort und Einlösefrist
  • Bewilligungsvermerk

Durchführung

  • Der Höchstbetrag pro Los beträgt 10 Franken (Einzeleinsatz).
  • Die Summe aller Einsätze (Plansumme) beträgt 100'000 Franken.
  • Der Wert der Gewinne hat mindestens 50 Prozent der Plansumme zu betragen.
  • Mindestens jedes 10. Los weist einen Gewinn auf.
  • Pro Jahr sind maximal 2 Kleinlotterien bzw. Lottos pro Veranstalterin oder Veranstalter möglich.
  • Der Wert der Sachpreise bemisst sich nach dem Marktwert.

Zusätzliche Informationen

  • Spielbewilligungen sind nicht übertragbar.
  • Es können maximal zwei Bewilligungen pro Veranstalter / pro Veranstalterin pro Jahr erteilt werden.
  • Der Gesamtwert der angebotenen Lose (Plansumme) wird auf Antrag unter Berücksichtigung des finanziellen Bedürfnisses festgelegt.
  • Über die Ziehung ist ein Protokoll des Ziehungsvorgangs, der Nummern der Gewinnlose (bei Kleinlotterien) und die darauf entfallenden Gewinne zu führen, das durch die verantwortliche Person unterzeichnet wird. 
  • Nicht bezogene Gewinne verfallen nach Ablauf der Einlösefrist von drei Monaten zugunsten des Durchführungszwecks. 
  • Bei Übertragung der Durchführung an Dritte müssen diese gemeinnützig sein. Eine Übertragsungsvereinbarung oder Vollmacht muss dem Gesuch beigelegt werden.

Zusätzliche Informationen, insbesondere für Kleinlotterien

  • Die Lose können im ganzen Kantonsgebiet im Zeitraum ab Jahresbeginn bis zur Veranstaltung verkauft werden.
  • Für überregionale Anlässe ist eine Plansumme bis 500'000 Franken möglich.
  • Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die Teilnahme an der Lotterie ausnahmsweise auch in anderen Kantonen mit deren Einverständnis angeboten werden.
  • Das Protokoll der Ziehung ist in der Gemeinde des Ziehungsorts zu veröffentlichen. 
  • Während mindestens zwölf Monaten nach der Ziehung sind die nicht verkauften Lose, die eingelösten Gewinnlose sowie das Protokoll der Ziehung aufzubewahren.

Unzulässig ist

  • die Durchführung einer Lotterie bzw. eines Lottos mit Gutschein-, Edelmetall- oder Bargewinnen ohne Bewilligung durch die zuständige Behörde,
  • die Verknüpfung der Teilnahme mit dem Verkauf von Eintrittskarten, Produkten oder Dienstleistungen,
  • die Auslagerung der Organisation an nicht gemeinnützige Dritte,
  • die gleichzeitige Finanzierung durch den Lotterie- oder Sportfonds.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Ausfüllen des Onlineformulars

Stichtag: Spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufs, bzw. des Lottos

Für Lottos: Beim Gewinnplan muss die Anzahl der verkauften Karten und Anzahl der Gewinne angegeben werden. Die Preisstaffelung der Lottokarten ist als Beilage mitzusenden. 

Das Online-Formular befindet sich unter folgendem Link:

 

 

Die mit * markierten Felder müssen vor Absenden des Formulars vollständig ausgefüllt werden.

Zwischenspeichern

Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare bleiben 30 Tage verfügbar, danach werden diese automatisch gelöscht.

Angaben Gesuchsteller

Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:

Institution:

  • richtig: Fussballclub Bern
  • falsch: FC Bern

Strasse:

  • richtig: Bernstrasse
  • falsch: Bernstr.

Beilagen

Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.

Schritt
1

Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).

Schritt
2

Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.

Schritt
3

Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.

Schritt
4

Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.

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