Lokale Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt. Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Lokale Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig. Die Anzahl Sportwetten und die Einsätze sind begrenzt.
Das Gesuch ist 60 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular beim Lotteriefonds einzugeben.
Voraussetzungen und Eingabe
Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:
Sind Sie
- eine juristische Person nach schweizerischem Recht,
- und geniessen einen guten Ruf
und
- findet die Sportwette an einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit statt,
- bezieht sich die Sportwette auf das Sportereignis an dem sie durchgeführt wird,
- wird die Wette nach dem Totalisatorprinzip durchgeführt,
- ist die transparente und einwandfreie Geschäfts- und Spieldurchführung gewährleistet,
- werden die Gewinne vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet,
- beträgt der Wert der Gewinne mindestens 50% der maximalen Summe aller Einsätze,
- ist die Sportwette so ausgestaltet, dass von ihr eine geringe Gefahr des exzessiven Geldspiels, der Kriminalität und der Geldwäscherei ausgeht,
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Für lokale Sportwetten gelten folgende Höchstbeträge:
- 200 Franken für einen einzelnen Einsatz
- 200’000 Franken für die Summe aller Einsätze pro Wettkampftag
Zusätzliche Informationen
- Das Mindestalter für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sportwetten beträgt 18 Jahre.
- Am Spielort sind gut sichtbar Informationen zu den Spiel- und Turnierregeln, zur Spielsuchtprävention und Beratungsangeboten sowie zur Bewilligung aufzulegen.
- Die Bewilligung zur Durchführung ist nicht übertragbar.
- Pro Veranstalterin bzw. pro Veranstalter und pro Veranstaltungsort können Sportwetten an maximal zehn Tagen pro Jahr bewilligt werden.
- Sportwetten sind für maximal zehn durchgeführte Sportereignisse pro Tag zulässig.
- Für die Bewilligung wird eine Gebühr erhoben.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.
Führt oder duldet eine Veranstalterin oder ein Veranstalter illegale Spiele, so verliert sie oder er seinen guten Ruf.
Ausfüllen des Onlineformulars
Das Online-Formular befindet sich unter folgendem Link:
Die mit * markierten Felder müssen vor Absenden des Formulars vollständig ausgefüllt werden.
Zwischenspeichern
Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare bleiben 30 Tage verfügbar, danach werden diese automatisch gelöscht.
Angaben Gesuchsteller
Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:
Institution:
- richtig: Fussballclub Bern
- falsch: FC Bern
Strasse:
- richtig: Bernstrasse
- falsch: Bernstr.
Beilagen
Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.
Schritt1
Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).
Schritt2
Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.

Schritt3
Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.

Schritt4
Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.