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Lokale Sportwetten

Lokale Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt. Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Lokale Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig. Die Anzahl Sportwetten und die Einsätze sind begrenzt.

Das Gesuch ist 60 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular beim Lotteriefonds einzugeben.

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • eine juristische Person nach schweizerischem Recht,
  • und geniessen einen guten Ruf

und

  • findet die Sportwette an einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit statt,
  • bezieht sich die Sportwette auf das Sportereignis an dem sie durchgeführt wird,
  • wird die Wette nach dem Totalisatorprinzip durchgeführt,
  • ist die transparente und einwandfreie Geschäfts- und Spieldurchführung gewährleistet,
  • werden die Gewinne vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet,
  • beträgt der Wert der Gewinne mindestens 50% der maximalen Summe aller Einsätze,
  • ist die Sportwette so ausgestaltet, dass von ihr eine geringe Gefahr des exzessiven Geldspiels, der Kriminalität und der Geldwäscherei ausgeht,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Für lokale Sportwetten gelten folgende Höchstbeträge:

  • 200 Franken für einen einzelnen Einsatz
  • 200’000 Franken für die Summe aller Einsätze pro Wettkampftag

Zusätzliche Informationen

  • Das Mindestalter für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sportwetten beträgt 18 Jahre.
  • Am Spielort sind gut sichtbar Informationen zu den Spiel- und Turnierregeln, zur Spielsuchtprävention und Beratungsangeboten sowie zur Bewilligung aufzulegen.
  • Die Bewilligung zur Durchführung ist nicht übertragbar.
  • Pro Veranstalterin bzw. pro Veranstalter und pro Veranstaltungsort können Sportwetten an maximal zehn Tagen pro Jahr bewilligt werden.
  • Sportwetten sind für maximal zehn durchgeführte Sportereignisse pro Tag zulässig.
  • Für die Bewilligung wird eine Gebühr erhoben.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Führt oder duldet eine Veranstalterin oder ein Veranstalter illegale Spiele, so verliert sie oder er seinen guten Ruf.

Gesucheingabe 

Eingabe bis spätestens 60 Tage vor der Durchführung

  • Formular Lokale Sportwetten

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