Lotteriefondsmittel können für gemeinnützige Vorhaben mit bleibendem Wert im Kanton Bern, die einer breiten Öffentlichkeit zu Gute kommen, eingesetzt werden.
Dazu gehören Projekte in den Bereichen Gesellschaft sowie Natur und Umweltschutz wie zum Beispiel Bauvorhaben, öffentliche Spielplätze, Themenwege oder fest installierte Veranstaltungstechnik.
Die Gesucheingabe erfolgt online vor Inangriffnahme des Vorhabens.
Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Lotteriefonds.
Voraussetzungen
Sind Sie
- eine gemeinnützige Organisation,
- mit Sitz im Kanton Bern oder
- eine ausserkantonale gemeinnützige Organisation und hat das Projekt eine hohe Bedeutung bzw. einen direkten Bezug zum Kanton Bern,
und ist Ihr Vorhaben
- einer breiten Öffentlichkeit zugänglich,
- gemeinnützig,
- langfristig wirksam,
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die
- von Privatpersonen oder gewinnorientierten Unternehmen eingereicht werden,
- einen kommerziellen Zweck verfolgen,
- (nur) einer eingeschränkten Nutzergruppe zugutekommen,
- politisch und konfessionell nicht neutral sind,
- eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung darstellen (bspw. Schulen und Kindergärten, Asylwesen, Heime, behördliche Sensibilisierungs- und Informationskampagnen),
- nur aus Betriebs- oder Unterhaltskosten bestehen.
Nicht unterstützte Vorhaben
Nicht unterstützt werden können ausserdem
- Repräsentationsanlässe und Gastauftritte,
- Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen und Workshops,
- reine Unterhaltungsanlässe,
- Forschungsprojekte, Studien namentlich Abschlussarbeiten in Zusammenhang mit Ausbildungen
- und wissenschaftliche Publikationen,
- die Anschaffung von Transportmitteln,
- bereits unterstützte Projekte,
- Projekte, die bereits in Angriff genommen wurden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.
Gesucheingabe
Eingabe vor Inangriffnahme des Vorhabens