Lotteriefondsmittel können für gemeinnützige Vorhaben mit bleibendem Wert im Kanton Bern, die einer breiten Öffentlichkeit zu Gute kommen, eingesetzt werden.
Dazu gehören Projekte in folgenden Bereichen:
- Gemeinnützige Vorhaben
- Gesellschaft
- Natur- und Umweltschutz
Beispielsweise können Beiträge an Bauvorhaben, öffentliche Spielplätze, Themenwege oder fest installierte Veranstaltungstechnik eingegeben werden.
Das Gesuch ist vor Inangriffnahme des Vorhabens mittels Onlineformular beim Lotteriefonds einzugeben.
Hinweis
Veranstaltungen im Bereich der Volkskultur: Die Gesuche müssen vor Inangriffnahme eingegeben werden.
Zusätzliche Informationen zu den Bedingungen finden Sie im Praxisleitfaden.
Voraussetzungen und Eingabe
Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:
Sind Sie
- eine gemeinnützige Organisation,
- mit Sitz im Kanton Bern oder
- eine ausserkantonale gemeinnützige Organisation und hat das Projekt eine hohe Bedeutung bzw. einen direkten Bezug zum Kanton Bern,
und ist Ihr Vorhaben
- einer breiten Öffentlichkeit zugänglich,
- gemeinnützig,
- langfristig wirksam,
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die
- von Privatpersonen oder gewinnorientieren Unternehmen eingereicht werden,
- einen kommerziellen Zweck verfolgen,
- (nur) einer eingeschränkten Nutzergruppe zugutekommen,
- politisch und konfessionell nicht neutral sind,
- eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung darstellen (bspw. Schulen und Kindergärten, Asylwesen, Heime, behördliche Sensibilisierungs- und Informationskampagnen),
- nur aus Betriebs- oder Unterhaltskosten bestehen.
Nicht unterstützte Vorhaben
Nicht unterstützt werden können ausserdem
- Repräsentationsanlässe und Gastauftritte,
- Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen und Workshops,
- reine Unterhaltungsanlässe,
- Forschungsprojekte, Studien namentlich Abschlussarbeiten in Zusammenhang mit Ausbildungen
- und wissenschaftliche Publikationen,
- die Anschaffung von Transportmitteln,
- bereits unterstützte Projekte,
- Projekte, die bereits in Angriff genommen wurden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.
Ausfüllen des Onlineformulars
Das Online-Formular befindet sich unter folgendem Link:
Die mit * markierten Felder müssen vor Absenden des Formulars vollständig ausgefüllt werden. Die nachfolgenden Angaben dienen als Beispiele.
Zwischenspeichern
Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare bleiben 30 Tage verfügbar, danach werden diese automatisch gelöscht.
Angaben Gesuchsteller
Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:
Institution:
- richtig: Musikgesellschaft Bern
- falsch: MG Bern
Strasse:
- richtig: Bernstrasse
- falsch: Bernstr.
Beilagen
Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.
Schritt1
Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).
Schritt2
Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.
Schritt3
Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.
Schritt4
Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.