Der Lotteriefonds unterstützt die Förderung der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen.
Im Fokus stehen grundsätzlich Menschen mit bleibenden oder dauerhaften organischen Beeinträchtigungen oder funktionellen Einschränkungen (Seh-, Geh-, Sprechvermögen usw.) mit Wohnsitz im Kanton Bern.
Sport: Für Unterstützungsmöglichkeiten siehe Sportfonds
Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Lotteriefonds.
Inklusionsprojekte
Gefördert werden neue, langfristig wirksame Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt pflegen.
Die Gesucheingabe erfolgt online vor Inangriffnahme des Vorhabens bis zum 31. August.
Voraussetzungen
Ihre Organisation ist
- eine gemeinnützige Organisation,
- eigenständig und aktiv in die Realisierung des Projekts involviert.
Ihr Vorhaben
- ermöglicht oder erleichtert die aktive Teilhabe der Bevölkerungsgruppe von Menschen mit Behinderungen aus dem Kanton Bern am gesellschaftlichen Leben,
- baut Barrieren ab bzw. fördert das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz,
- hat Projektcharakter (einmalig, neu, befristet),
- ist mit sozialer Aktivität verbunden,
- ist in der Regel von fachlich kompetenter Stelle begleitet.
Pro gesuchstellende Organisation können max. zwei Projekte pro Jahr berücksichtigt werden.
Ausschlüsse
- Persönliche Assistenzdienste oder andere individuelle Massnahmen wie Taxifahrten für Einzelpersonen,
- berufliche bzw. schulische Inklusionsmassnahmen,
- Gastrobetriebe und kommerzielle Angebote,
- Schulen, Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen,
- dauerhafte betriebliche Massnahmen.
Gesucheingabe
Das Formular für Beiträge an Inklusionsprojekte (Stichtag 31. August) wird per Juli aufgeschaltet.
Lager
Es können Beiträge für die Durchführung von Lagern mit Menschen mit Behinderungen gewährt werden.
Die Gesuchseingabe erfolgt online, rückwirkend für im Vorjahr durchgeführte Lager bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Die Liste der Teilnehmenden muss in der zur Verfügung gestellten Vorlage erfasst werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen
Prüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:
Ihre Organisation
- ist eigenständig und aktiv in die Realisierung des Projekts involviert.
Das Lager
- hat mindestens vier Teilnehmende, davon mehrheitlich mit Wohnsitz im Kanton Bern,
- findet während mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen mit Übernachtungen statt,
- fördert eine aktive Teilnahme.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Lager von
- kommerziellen Anbietern,
- Schulen, Pflegeheimen und Wohnheimen.
Diese Liste ist nicht abschliessend und dient ausschliesslich der Hilfestellung.
Gesucheingabe
Das Formular für Lagerbeiträge im Bereich Inklusion (Stichtag 31. Januar) wird per Dezember aufgeschaltet.