Logo Kanton Bern / Canton de BerneFonds & Bewilligungen

Sportfonds

Beiträge können an kantonalbernische Sportvereine, Sportverbände und gemeinnützige Organisationen, deren Zweck der Sport ist und an Gemeinden ausgerichtet werden.

  • Wichtige zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen der Beitragsgewährung sind im Praxisleitfaden Sportfonds erläutert.
  • Der Bernjurassische Rat (BJR) hat eine "Conception de politique du sport" erlassen mit einzelnen abweichenden Bestimmungen zum Sportfonds Kanton Bern, die für den berner Jura gelten. Mehr dazu hier
  • Vorlage Fristverlängerungsgesuch -> Der Antrag um Fristverlängerung hat bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzugehen (Datum Poststempel).
  • Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV

Hinweis

Jubiläumsbeitrag: Für hohe Vereinsjubiläen (ab 100 Jahre. 125, 150 usw.) kann ein Gesuch für einen Pauschalbeitrag von 1'000 Franken beim Lotteriefonds, allgemeine Vorhaben gestellt werden. 

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