Logo Kanton Bern / Canton de BerneFonds & Bewilligungen

Sportfonds

Beiträge können an kantonalbernische Sportvereine, Sportverbände und gemeinnützige Organisationen, deren Zweck der Sport ist und an Gemeinden ausgerichtet werden.

Hinweis

Aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sind wir mit der Bearbeitung der Beitragsgesuche mehrere Monate in Verzug. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sportgeräte in Turnhalle (Foto: P. Neuenschwander)
  • Wichtige zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen der Beitragsgewährung sind im Praxisleitfaden Sportfonds erläutert.
  • Der Bernjurassische Rat (BJR) hat eine "Conception de politique du sport" erlassen mit einzelnen abweichenden Bestimmungen zum Sportfonds Kanton Bern, die für den berner Jura gelten. Mehr dazu hier
  • Vorlage Fristverlängerungsgesuch -> Der Antrag um Fristverlängerung hat bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzugehen (Datum Poststempel).
  • Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV

Hinweis

Jubiläumsbeitrag: Für hohe Vereinsjubiläen (ab 100 Jahre. 125, 150 usw.) kann ein Gesuch für einen Pauschalbeitrag von 1'000 Franken beim Lotteriefonds, allgemeine Vorhaben gestellt werden. 

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