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Allgemeine Verbandsförderung

Kantonalbernische Verbände können als Unterstützung für ihre Leistung zu Gunsten der Berner Sportvereine und deren Mitglieder Verbandsbeiträge beantragen.

Die Subventionen werden in der Regel für zwei Jahre verfügt (gerade Kalenderjahre). 

Die Gesuchseingabe erfolgt online bis zum 30. Juni der geraden Kalenderjahre. 

Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds.

  • Praxisleitfaden Sportfonds

Voraussetzungen 

Beitragsberechtigt für die Leistungen zugunsten der Berner Sportvereine und deren Mitglieder sind:

  • Kantonalbernische Sportverbände
  • Interkantonale Verbände, sofern die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

  • Interkantonale Verbände müssen mind. 25% der Mitgliedsvereine mit Sitz im Kanton Bern aufweisen.
  • Die Verbände müssen nachweislich für ihre Mitglieder Dienstleistungen erbringen.
  • Die Verbände führen eine eigene Jahresrechnung, welche an den Delegierten-/Hauptversammlungen des Verbandes genehmigt werden.

Ausschlüsse

«Briefkasten»-Verbände bzw. Verbände, die über keine Jahresrechnung verfügen, keine Delegierten-/Hauptversammlungen abhalten, keine Dienstleistungen für die Vereine erbringen und nicht von den nationalen Organisationen anerkannt sind.

Wichtig: Es ist zwingend die Excel-Vorlage Verbandsförderung, welche auf der Homepage abrufbar ist, zu verwenden.

  • Excel-Vorlage Verbandsförderung

 

Beiträge:

  • werden i.d.R. für zwei Jahre verfügt aber jährlich ausbezahlt,
  • berücksichtigen u.a. die Anzahl Berner Vereine im Verband,
  • werden für die Aufgaben zugunsten der Vereine ausgerichtet.

Gesucheingabe

Alle zwei Jahre bzw. bis 30. Juni der geraden Jahre

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