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Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen

Sportbauten und Sportanlagen müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Ausgeschlossen sind Subventionen an Anlagen mit kommerzieller Ausrichtung (Fitnesscenter, Sportschulen) oder für die eine gesetzliche Beitragspflicht durch das Gemeinwesen besteht. 

Es können Anforderungen an die Öffnungszeiten gestellt werden. Bei der Planung und dem Betrieb von Kunststoff-Sportflächen beachten Sie bitte das Merkblatt "Kunststoff - Sportplätze und Kunstrasenfelder" der Bau- und Verkehrsdirektion. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Amt für Wasser und Abfall Kontakt aufzunehmen. 

Die Gesuchseingabe erfolgt online vor Inangriffnahme des Vorhabens

Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds.

  • Praxisleitfaden Sportfonds

  • Merkblätter des Amts für Wasser und Abfall

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • ein kantonaler Sportverband / Sportverein oder
  • eine kantonalbernische gemeinnützige Organisation oder
  • eine bernische Gemeinde

und ist der Bau/die Anlage

  • einer breiten Öffentlichkeit zugänglich,
  • im Kanton Bern,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Vorhaben, die

  • von Privatpersonen oder gewinnorientierten Unternehmen eingereicht werden,
  • einen kommerziellen Zweck verfolgen,
  • (nur) dem Profisport dienen,
  • (nur) einer eingeschränkten Nutzergruppe zugutekommen,
  • nicht im Kanton Bern liegen,
  • bereits in Angriff genommen wurden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Gesucheingabe

Eingabe vor Inangriffnahme des Vorhabens

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