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Mobile Sportanlagen

Mobile Sportanlagen müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 

Darunter fallen z.B. mobile Pumptracks, Eisrinks, Bowls-Teppiche, Fechtpisten, Unihockeyboden, mobile Banden etc. 

Es können Anforderungen an die Öffnungszeiten gestellt werden. 

Die Gesuchseingabe erfolgt online vor Inangriffnahme des Vorhabens

Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds.

  • Praxisleitfaden Sportfonds 

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • ein kantonalbernischer Sportverband / Sportverein oder
  • eine kantonalbernische gemeinnützige Organisation oder
  • eine Berner Gemeinde oder
  • eine kantonalbernische Organisationseinheit

und ist die mobile Anlage

  • einer breiten Öffentlichkeit zugänglich,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Vorhaben, die

  • von Privatpersonen oder gewinnorientierten Unternehmen eingereicht werden,
  • einen kommerziellen Zweck verfolgen,
  • dem Profisport dienen,
  • (nur) einer eingeschränkten Nutzergruppe zugutekommen.

Nicht unterstützte Vorhaben

Nicht unterstützt werden ausserdem

  • mobile Sportanlagen, die bereits angeschafft worden sind oder
  • mobile Sportanlagen, die bereits einmal vom Sportfonds unterstützt wurden,
  • Kosten für Auf- und Abbau, Transport von mobilen Sportanlagen,
  • Ersatzteile,
  • Occasionen, mit mehr als einer Handänderung.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Gesucheingabe 

Eingabe vor Inangriffnahme des Vorhabens

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