Mobile Sportanlagen müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Darunter fallen z.B. mobile Pumptracks, Eisrinks, Bowls-Teppiche, Fechtpisten, Unihockeyboden, mobile Banden etc.
Es können Anforderungen an die Öffnungszeiten gestellt werden.
Die Gesuchseingabe erfolgt online vor Inangriffnahme des Vorhabens.
Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds.
Voraussetzungen
Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:
Sind Sie
- ein kantonalbernischer Sportverband / Sportverein oder
- eine kantonalbernische gemeinnützige Organisation oder
- eine Berner Gemeinde oder
- eine kantonalbernische Organisationseinheit
und ist die mobile Anlage
- einer breiten Öffentlichkeit zugänglich,
dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die
- von Privatpersonen oder gewinnorientierten Unternehmen eingereicht werden,
- einen kommerziellen Zweck verfolgen,
- dem Profisport dienen,
- (nur) einer eingeschränkten Nutzergruppe zugutekommen.
Nicht unterstützte Vorhaben
Nicht unterstützt werden ausserdem
- mobile Sportanlagen, die bereits angeschafft worden sind oder
- mobile Sportanlagen, die bereits einmal vom Sportfonds unterstützt wurden,
- Kosten für Auf- und Abbau, Transport von mobilen Sportanlagen,
- Ersatzteile,
- Occasionen, mit mehr als einer Handänderung.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.
Gesucheingabe
Eingabe vor Inangriffnahme des Vorhabens
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