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Sportmaterial

Beitragsberechtigt ist das übliche, unpersönliche, der Ausübung der Sportart dienliche Sportmaterial und deren Bestandteile gemäss Sportmaterialliste.

Die Sportmaterialliste ist abschliessend. Beitragsberechtigte können für das gesamte aufgelistete Material in allen aufgeführten Sportarten Gesuche stellen. 

Die Gesucheingabe erfolgt online nach der Anschaffung, bis 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung. 

Mehr Informationen finden Sie im Praxisleitfaden Sportfonds. 

  • Praxisleitfaden Sportfonds 

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • ein Sportverein, ein Sportverband oder eine Gemeinde,
  • mit Sitz im Kanton Bern

und ist das angeschaffte Sportmaterial

  • in der Sportmaterialliste aufgeführt,
  • im Besitz des Vereins / des Verbands / der Gemeinde,
  • frei zugänglich (bei Gemeinden) und
  • im laufenden oder im vorangegangenen Jahr angeschafft worden,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Die Sportmaterial-Rechnungen müssen auf den gesuchstellenden Verein / Verband bzw. die gesuchstellende Gemeinde ausgestellt und auch tatsächlich von ihm bzw. ihr bezahlt worden sein.

Pro Jahr kann ein Gesuch eingereicht werden.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen ist Material, welches

  • nicht im Besitz des Vereins bleibt,
  • nicht durch Vereine genutzt werden kann (bei Gesuchseingabe durch Gemeinden),
  • nicht auf der Materialliste aufgeführt ist,
  • durch Private oder nicht gemeinnützige Organisationen angeschafft wurde,
  • mehr als eine Handänderung nach dem Neukauf erfahren hat (Occasionsmaterial mit mehr als einem Weiterverkauf),
  • an Mitglieder oder Dritte weiterverkauft wird.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Gesucheingabe 

Eingabe nach der Anschaffung, bis 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung

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