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Sportmaterial

Beitragsberechtigt ist das übliche, unpersönliche, der Ausübung der Sportart dienliche Sportmaterial und deren Bestandteile gemäss Sportmaterialliste.

Das Gesuch ist nach der Anschaffung bis 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung mittels Onlineformular einzugeben.

Hinweis

Gewisse Anschaffungen wie bspw. Bowls-Teppiche oder Fechtpisten, die bisher als mobiles Sportmaterial eingegeben wurden, sind neu unter «mobile Sportanlagen» einzureichen. Gesuche dafür sind vor Inangriffnahme zu stellen.

Voraussetzungen und Eingabe

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • ein Sportverein, ein Sportverband oder eine Gemeinde,
  • mit Sitz im Kanton Bern

und ist das angeschaffte Sportmaterial

  • in der Sportmaterialliste aufgeführt,
  • im Besitz des Vereins / des Verbands / der Gemeinde,
  • frei zugänglich (bei Gemeinden) und
  • im laufenden oder im vorangegangenen Jahr angeschafft worden,

dann freuen wir uns auf Ihr Gesuch!

Die Sportmaterial-Rechnungen müssen auf den gesuchstellenden Verein / Verband bzw. die gesuchstellende Gemeinde ausgestellt und auch tatsächlich von ihm bzw. ihr bezahlt worden sein.

Pro Jahr kann ein Gesuch eingereicht werden.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen ist Material, welches

  • nicht im Besitz des Vereins bleibt,
  • nicht durch Vereine genutzt werden kann (bei Gesuchseingabe durch Gemeinden),
  • nicht auf der Materialliste aufgeführt ist,
  • durch Private oder nicht gemeinnützige Organisationen angeschafft wurde,
  • mehr als eine Handänderung nach dem Neukauf erfahren hat (Occasionsmaterial mit mehr als einem Weiterverkauf),
  • an Mitglieder oder Dritte weiterverkauft wird.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Ausfüllen des Onlineformulars

Das Online-Formular befindet sich unter folgendem Link:

  • Onlineformular Sportmaterial

Die mit * markierten Felder müssen vor Absenden des Formulars vollständig ausgefüllt werden.

Zwischenspeichern

Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare bleiben 30 Tage verfügbar, danach werden diese automatisch gelöscht.

Angaben Gesuchsteller

Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:

Institution:

  • richtig: Fussballclub Bern
  • falsch: FC Bern

Strasse:

  • richtig: Bernstrasse
  • falsch: Bernstr.

Beilagen

Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.

Schritt
1

Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).

Schritt
2

Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.

Schritt
3

Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.

Schritt
4

Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.

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