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Lottos mit Sachpreisen/Tombolas

Die Durchführung von bewilligungsfreien Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen ist meldepflichtig. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.

Hinweis

Lottos mit Gutscheinen/Edelmetall und/oder Barpreisen als Gewinn sind bewilligungspflichtig. Mehr dazu hier.

Gutscheine dürfen als Gewinn nur noch in beschränktem Ausmass in Aussicht gestellt werden. Vertretbar sind Gutscheine eines lokalen Gewerbebetriebs, wie Metzgerei, Bäckerei, Restaurant oder ähnliches. Dasselbe gilt für Gold (bspw. Goldvreneli), das als Gewinn nur vereinzelt in Aussicht gestellt werden kann. Gutscheine von Grossverteilern oder Ladenketten sind nur im Rahmen eines bewillingungflichtigen Lottos erlaubt. 

Voraussetzungen und Eingabe

Bitte überprüfen Sie vor Ausfüllen des Onlineformulars folgende Punkte:

Sind Sie

  • eine gemeinnützige Organisation oder widmen sich keiner wirtschaftlichen Aufgabe
  • mit Sitz im Kanton Bern

und erfüllt das Lotto bzw. die Tombola die folgenden Kriterien:

  • Durchführung an einem Unterhaltungsanlass
  • ausschliesslich Sachpreise als Gewinne
  • Ausgabe, Ziehung und Ausrichtung der Gewinne stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass
  • der Reingewinn fliesst vollumfänglich in gemeinnützige Zwecke bzw. der Reingewinnn kann für eigene Zwecke verwendet werden, wenn sich die Veranstalterin oder der Veranstalter keiner wirtschaftlichen Aufgabe widmet

dann erfüllen sie grundsätzlich die verlangten Vorgaben.

Durchführung

  • Gutscheine sind als Sachpreise gestattet, wenn es sich um Gutscheine eines lokalen Gewerbebetriebs handelt (beispielsweise Bäckereien, Metzgereien) und nur wenn sie nicht mehr als 20% aller Gewinne ausmachen. Allfällige Goldpreise sind darunter einzuberechnen. 
  • Die Summe aller Einsätze beträgt maximal 50'000 Franken.
  • Der Höchsteinsatz beträgt maximal 10 Franken.
  • Die Gewinnsumme beträgt mindestens 50 Prozent der Plansumme.
  • Der Wert von Sachpreisen bemisst sich nach ihrem Marktwert.
  • Die Teilnahme erfolgt durch den Kauf eines Loses oder von Lottokarten.
  • Die Durchführungskosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für gemeinnützige Zwecke vorgesehenen Mitteln stehen.

Unzulässig ist

  • die Abgabe von Gutscheinen, inkl. Goldpreise, wenn sie mehr als 20% der Sachpreise ausmachen,
  • die Abgabe von Gutscheinen, wenn es sich nicht um Gutscheine des lokalen Gewerbebetriebs handelt ,
    (Gutscheine von Grossverteilern oder Ladenketten sind nur im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Lottos erlaubt)
  • die Abgabe von Sachpreisen in Form von Gutscheinen, die von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden,
  • die Abgabe von Bargeld als Gewinn,
  • die Verknüpfung der Teilnahme mit dem Verkauf von Eintrittskarten, Produkten oder Dienstleistungen,
  • die Auslagerung der Organisation an nicht gemeinnützige Dritte.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Ausfüllen des Onlineformulars

Stichtag: Spätestens 30 Tage vor der Durchführung des Lottos/der Tombola

Das Online-Formular befindet sich unter folgendem Link:

  • Onlineformular Lottos/Tombolas

Die mit * markierten Felder müssen vor Absenden des Formulars vollständig ausgefüllt werden.

Zwischenspeichern

Die Erfassung der Daten kann mit dem Button „Zwischenspeichern“ am Ende des Formulars unterbrochen werden. Anschliessend erhalten Sie einen Link per Mail, mit dem Sie das Formular erneut aufrufen und weiterbearbeiten können. Zwischengespeicherte Formulare bleiben 30 Tage verfügbar, danach werden diese automatisch gelöscht.

Angaben Gesuchsteller

Bitte schreiben Sie den Namen der Institution sowie die Adressangaben vollständig aus. Beispiel:

Institution:

  • richtig: Fussballclub Bern
  • falsch: FC Bern

Strasse:

  • richtig: Bernstrasse
  • falsch: Bernstr.

Beilagen

Die mit „Ja“ gekennzeichneten Beilagen sind obligatorisch hochzuladen.

Schritt
1

Mit Klick auf den Dokumentennamen (bspw. „Detailbudget“) öffnet sich ein Popup, über welches das entsprechende Dokument hochgeladen werden kann (Klick auf „Datei hochladen“ oder via Drag&Drop).

Schritt
2

Zusätzliche Beilagen können mit dem „+“ am rechten Rand des Eingabefensters hochgeladen werden.

Schritt
3

Die Datei im Popup kann durch Klick mit der rechten Maustaste bearbeitet werden.

Schritt
4

Nach vollständigem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie umgehend ein Bestätigungsmail.

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