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Bewilligungen/Meldungen

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Lottos und Tombolas, die Sachpreise als Gewinn verteilen, unterliegen einer Meldepflicht. 

  • Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV

Lottos/Tombolas mit Gutscheinen, Edelmetall oder Bargeld als Gewinn müssen eine Bewilligung beantragen. Die Eingabefrist von 30 Tagen vor Durchführung der Veranstaltung muss eingehalten werden. 

Lottos/Tombolas mit Sachpreisen sind nicht bewilligungspflichtig, müssen jedoch bis spätestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden.

Das Gesuch für eine ordentliche Kleinlotterie ist bis spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufes mittels Onlineformular einzugeben.

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