Logo Kanton Bern / Canton de BerneFonds & Bewilligungen

Bewilligungen/Meldungen

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Lottos und Tombolas, die Sachpreise als Gewinn verteilen, unterliegen einer Meldepflicht. 

Lottos/Tombolas mit Gutscheinen, Edelmetall oder Bargeld als Gewinn sind bewilligungspflichtig. 

Lottos/Tombolas mit Schpreisen müssen gemeldet werden. 

Die Gesuchseingabe beziehungsweise Meldung muss spätestens 30 Tage im Voraus erfolgen. 

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