Der Lotteriefonds unterstützt einmalig besondere Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, die einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu Gute kommen. Die Projekte sind zeitlich befristet und inhaltlich klar definiert. Für deren Umsetzung ist der Gesuchsteller auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Hinweis
Aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sind wir mit der Bearbeitung der Beitragsgesuche mehrere Monate in Verzug. Besten Dank für Ihr Verständnis.
- Wichtige zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen der Beitragsgewährung sind im Praxisleitfaden Lotteriefonds erläutert.
- Vorlage Fristverlängerungsgesuch. Der Antrag um Fristverlängerung hat bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzugehen (Datum Poststempel).
- Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV
- Allgemeine VorhabenInformationen, Gesuchseingabe
- Uniformen, Trachten, InstrumenteInformationen, Gesuchseingabe
- Pro-Kopf Beiträge Musik-, Jodel- und TrachtenvereineInformationen, Gesuchseingabe
- Pro-Kopf Beiträge an JugendorganisationenInformationen, Gesuchseingabe
- Entwicklungszusammenarbeit und KatastrophenhilfeInformationen, Gesuchseingabe
- Eingaben Kulturförderungsfonds und DenkmalpflegeInformationen
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