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Lotteriefonds

Der Lotteriefonds unterstützt einmalig besondere Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, die einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu Gute kommen. Die Projekte sind zeitlich befristet und inhaltlich klar definiert. Für deren Umsetzung ist der Gesuchsteller auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Hinweis

Aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sind wir mit der Bearbeitung der Beitragsgesuche mehrere Monate in Verzug. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gegenstände aus Bereich Volkskultur auf Spielplatz (Foto: P. Neuenschwander)
  • Wichtige zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen der Beitragsgewährung sind im Praxisleitfaden Lotteriefonds erläutert.
  • Vorlage Fristverlängerungsgesuch. Der Antrag um Fristverlängerung hat bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion einzugehen (Datum Poststempel).
  • Rechtliche Grundlagen: Kantonales Geldspielgesetz KGSG und Kantonale Geldspielverordnung KGSV

 

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